Ausbildungsstätten für WAB-Moderatoren
Institutionen, welche die Ausbildung für WAB-Moderatoren anbieten möchten, benötigen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) eine Anerkennung als Ausbildungsstätte. Das Gesuch ist in 2 Exemplaren an das ASTRA zu richten.Anerkennungsverfahren
Die Anforderungen für die Anerkennung sind in Art. 64f der Verkehrszulassungsverordnung beschrieben. Nach der Prüfung des schriftlichen Gesuchs vereinbart der Verkehrssicherheitsrat (VSR) in Absprache mit dem Sitzkanton eine Besichtigung vor Ort. Im Anschluss an die Besichtigung wird dem ASTRA als Grundlage für die Anerkennung der Ausbildungsstätte Bericht erstattet.
Lehrplan für die WAB-Moderatoren Ausbildung
Im Auftrag des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes (SFV) ist ein Rahmenlehrplan erarbeitet worden. Er stellt die verbindliche Grundlage für das Ausarbeiten von Lehrplänen der Ausbildungsstätten dar.
Prüfung für den Kompetenznachweis
Der Rahmenlehrplan bildet die Grundlage für die Prüfungsbedingungen. Diese sind für alle Ausbildungsstätten gleich. Die Prüfung für das Erlangen des Kompetenznachweises wird von den Ausbildungsstätten durchgeführt und von QS-Experten des Verkehrssicherheitsrates überwacht. Die Einzelheiten sind in den Richtlinien Obligatorische Weiterbildung beschrieben.