Für Kursveranstalter
Anbieter von Weiterausbildungskursen benötigen eine Bewilligung ihres Sitzkantons. Dazu müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, zum Beispiel:- Mindestanforderungen an die Infrastruktur (Unterrichtsplatz und -lokal, Sicherheit etc.)
- Zahl der Moderatoren
- Versicherungen
- Qualitätssicherungssystem
Bewilligung für Kursveranstalter
Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) überprüft im Auftrag der Kantone die Einhaltung dieser Bedingungen und beaufsichtigt die Durchführung der Weiterausbildungskurse. Kursveranstalter richten ihre Gesuche an die asa. Nach einer Vorprüfung der Unterlagen (insbesondere Pläne des Unterrichtsplatzes) erfolgt eine Prüfung vor Ort durch ein Beurteilungsteam. Werden alle Bedingungen erfüllt, wird eine Bewilligung als Kursveranstalter erteilt.
Qualitätssicherung für Kursveranstalter
Damit eine gleich bleibend hohe Qualität der Weiterausbildungskurse gewährleistet wird, benötigen die Kursveranstalter ein Qualitätssicherungssystem. Ein spezifisches System ist nicht vorgeschrieben, festgelegt jedoch sind die zu erreichenden Ziele bezüglich Administration, Infrastruktur, Kursdurchführung, Moderation und Lernerfolg. Für Kursveranstalter, die selber ein QS-System entwickeln, steht ein Raster zur Verfügung.